Specpanel mit Sitz in Hanau beschließt, das Verfahren zur Löschung personenbezogener Daten wie folgt einzuführen:

VERFAHREN ZUR LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

§ 1

Löschung personenbezogener Daten

Der Verantwortliche für personenbezogene Daten ist Specpanel mit Sitz in Hanau, Benzstraße 16c.

2. Der Administrator speichert die Daten in einer Form, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglicht, für einen Zeitraum, der nicht länger ist, als es für die Zwecke, für die die Daten gespeichert werden, erforderlich ist, unter Berücksichtigung der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Zeiträume, und löscht die personenbezogenen Daten nach diesem Zeitraum .

3. Die Entfernung personenbezogener Daten kann Folgendes umfassen:

  • physische Zerstörung von Unterlagen, die solche personenbezogenen Daten enthalten, oder

  • Löschung personenbezogener Daten aus Kopien von Dokumenten, die inhaltlich dem Original entsprechen bzw

  • Löschung personenbezogener Daten aus der Dokumentation bzw

  • Löschen von Daten aus den IT-Systemen des Administrators, sofern dies nicht für Sicherungskopien gilt oder

  • Ausschluss von Originaldokumenten von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch deren Übertragung in ein Archiv des Administrators oder einer externen Stelle unter Wahrung angemessener Sicherheitsmaßnahmen.

4. Die Regeln zur Festlegung der Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten können je nach der Kategorie der Personen, auf die sich die Daten beziehen, sowie der Kategorie und Art der personenbezogenen Daten variieren. Diese Regeln wurden vom Administrator im Register der Verarbeitungstätigkeiten ausführlich beschrieben.

5. Löschung der Daten auf die in § 1 Abschnitt genannte Weise 3 wird vom Administrator in geeigneter Weise dokumentiert.

§ 2

Bitte um Datenlöschung

(„Recht auf Vergessenwerden“)

  1. Im Falle eines berechtigten Antrags auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO („Recht auf Vergessenwerden“) löscht der Administrator gemäß dem Inhalt dieser Anfrage personenbezogene Daten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und informiert die betroffene Person über diese Tatsache.

  2. Der Administrator informiert auch über die Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17, jeder Empfänger, dem personenbezogene Daten offengelegt wurden, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.

§ 3

Schlussbestimmungen

Dieses Verfahren zur Löschung personenbezogener Daten tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.